Fallweise Beschäftigte Urlaubsersatzleistung
Diese wird in der Praxis pauschal ermittelt und beträgt - je nach Anspruch auf Sonderzahlungen - zwischen 9,6% und 11,2% des Lohnes. Jedenfalls sollte aber der entsprechende Kollektivvertrag zu Rate gezogen werden!
Die Urlaubsersatzleistung verlängert (im Gegensatz zu herkömmlichen Dienstverhältnissen) nicht den Versicherungszeitraum und teilt sowohl steuer- (= laufender Bezug) als auch sozialversicherungsrechtlich das Schicksal des laufenden Bezuges. D.h., war die Beschäftigung geringfügig bleibt sie es auch, unabhängig von der Höhe der Ersatzleistung.