Antrittsbesuch Finanzamt
. Die Finanzbehörde möchte sich vergewissern, dass es den Betrieb wirklich gibt, welchen Umfang die Tätigkeit hat (haben wird) und wie sie steuerlich einzustufen ist.
Es werden die Fragen aus dem Fragebogen zur Vergabe einer Steuernummer besprochen (erwarteter Umsatz und Gewinn, Anzahl der Dienstnehmer) und ein Protokoll angefertigt.
Grundsätzlich ist ein solcher Besuch nicht negativ zu bewerten, denn wenn sich das Finanzamt ein Bild gemacht hat, wird erstens normalerweise rasch eine Steuernummer vergeben und zweitens sind damit Überprüfungen bis auf weiteres erledigt, da die Sachlage im Akt dokumentiert ist.